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Jagdausübungsberechtigte / Jägerschaft vor Ort
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Für jagdbares Wild (z. B. Reh, Hirsch, Gams, Fuchs, Feldhase) ist zuerst der Jagdausübungsberechtigte des Reviers zu verständigen. Kontakt über Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder Landesjagdverband.
